Der Internationale Gerichtshof hat Klimaschutz zum Menschenrecht erklärt. Ein weiterer Schritt Richtung Anerkennung von Klimaflüchtlingen.

(Flüchtlinge vor Hungersnot: Oxfam East Africa, CC BY 2.0, via Wikimedia Commonss)
Während Deutschland sich darüber streitet, ob Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold für das Bundesverfassungsgericht geeignet sind, demonstriert der Internationale Strafgerichtshof, warum linke Ideologen auf Richterbänken nichts verloren haben.
Der Internationale Gerichtshof hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem er erklärt, Staaten hätten nach internationalen Menschenrechten eine Verpflichtung zum Klimaschutz. Ebenso bezeichnet er das 1,5-Grad-Ziel als verbindlich.
Deutschland hat gegenüber dem IGH eine Unterwerfungserklärung abgegeben
Der Internationale Gerichtshof – nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof – ist der Gerichtshof der Vereinten Nationen. Deutschland hat gegenüber diesem Gerichtshof 2008 eine sogenannte Unterwerfungserklärung abgegeben. Damit erkennt Deutschland an, von jedem anderen der 74 Staaten, die dies bisher getan haben, vor dem IGH verklagt werden zu können und seine Urteile als verbindlich anzuerkennen, ohne dass dafür ein gesondertes Abkommen notwendig ist. Ausgenommen hat Deutschland bezeichnenderweise von dieser Unterwerfungserklärung ausschließlich den Streitkräfteeinsatz im Ausland und die Nutzung deutschen Hoheitsgebiets für militärische Zwecke – also für NATO-Einsätze und für das, was die Amerikaner von deutschem Boden aus machen. Bei allem, was die eigenen Interessen betrifft, ist Deutschland an den IGH gebunden.
Die unmittelbaren Nutznießer werden Kleinstaaten sein
Das einzig Gute dabei ist, dass vor dem IGH nur Staaten als Parteien auftreten können. Das heißt, anders als etwa beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte können keine Migranten oder NGOs dort klagen. Die unmittelbaren Nutznießer dieser Einstufung dürften unterentwickelte Kleinstaaten sein, wie die Inselrepublik Vanuatu im Südpazifik, die den Anstoß für dieses Gutachten gegeben hat. Sie könnten versuchen, entwickelte Länder auf Entschädigung für Umweltschäden zu verklagen, für die der Klimawandel verantwortlich gemacht wird.
Der Weg zum Klimaflüchtling
Viel gefährlicher ist, dass mit der Anerkennung eines Menschenrechts auf Umwelt- und Klimaschutz der Weg für eine Anerkennung sogenannter Klimaflüchtlinge geebnet wird. Die Idee des Klimaflüchtlings flottiert seit längerer Zeit in linken Kreisen und besagt nicht weniger, als dass die Bewohner südlicher Länder aufgrund des Klimawandels ein Recht darauf haben, in den kühleren Norden auszuwandern. Nun kann der IGH, wie gesagt, eine solche Anerkennung nicht erzwingen, es sei denn, ein Staat würde einen anderen auf die Aufnahme seiner Bürger als Klimaflüchtlinge verklagen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wäre wohl der nächste Schritt zum Klimaflüchtling
Aber wer deswegen Entwarnung gibt, verkennt völlig die Art, wie Gerichte neues Recht schaffen. Es wird meist erst in einem Urteil niedergelegt, oder wie hier in einem Gutachten, das selbst noch keine Konsequenzen hat, außer der, diese neue Norm zu normalisieren. Dann wird diese neue Rechtslage nämlich nicht angegriffen und festigt sich dadurch. Genauso wurden in Deutschland der ethnische Volksbegriff (im NPD-Urteil) und Remigration (im Compact-Urteil) durch Verbotsverfahren zum Abschuss freigegeben, die nicht zum Verbot der entsprechenden Organisationen führten, aber diese Rechtsauslegung zementierten. Der nächste Schritt zum Klimaflüchtling wäre wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenn sich irgendein Migrant oder eine NGO auf dieses Gutachten des IGH beruft.
