Nichtregierungsorganisationen, die von der Regierung finanziert werden, sind fester Bestandteil „unserer Demokratie“. Die AfD fordert nun ein vollständiges Verbot der staatlichen Finanzierung parteinaher NGOs.

(Bild: Midjourney)
In einem kürzlich eingebrachten Gesetzesentwurf fordert die AfD-Fraktion im Bundestag das vollständige Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen. Als parteinah soll eine NGO bereits dann gelten, wenn sie sich wesentliche Positionen einer politischen Partei zu eigen macht oder gegen die politischen Konkurrenten einer Partei vorgeht.
Missachtung der staatlichen Neutralität
Der Entwurf argumentiert, dass die staatliche Finanzierung von NGOs, die politische Ziele verfolgen, die demokratischen Prozesse gefährdet und das Neutralitätsgebot staatlichen Handelns missachtet. Solche Organisationen könnten von Regierungen genutzt werden, um auf Kosten der Steuerzahler ein politisches Vorfeld zu schaffen, das die eigene Macht sichert. Besonders kritisch sieht der Antrag die mangelnde Transparenz bei der Förderung solcher NGOs. Nachdem die Union infolge der Abstimmungen zur Migrationspolitik im Januar dieses Jahres selbst Ziel dieser Nichtregierungsorganisationen wurde, deren Aktivitäten bis in den strafbaren Bereich reichten, hatte sie eine Anfrage mit 551 Fragen zum „NGO-Sumpf“ gestellt. Die Regierung Scholz fühlte sich nicht bemüßigt, darauf ausreichend zu antworten. Sobald die Koalitionsverhandlungen mit der SPD begannen, war auch die Union nicht mehr besonders an der Sache interessiert.
AfD fordert: Komplettverbot der Finanzierung
Der Gesetzesentwurf der AfD schlägt vor, Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an Organisationen zu untersagen, die als Vorfeldorganisationen politischer Parteien gelten. Diese Regelung soll die Unabhängigkeit von NGOs stärken und das Neutralitätsgebot des Staates wahren. Eine Annahme des Gesetzes ist nicht nur aufgrund der „Brandmauer“ unwahrscheinlich, sondern auch, weil die Austrocknung des NGO-Sumpfes dem linken Vorfeld ernsthaft an die Pfründe ginge.