AfD klagt gegen Gesinnungsprüfung für Mitarbeiter

Die Landtagsfraktion der AfD Rheinland-Pfalz klagt gegen die Gesinnungsprüfung parlamentarischer Mitarbeiter.

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(Bildmontage: Offensiv Informiert!; Damian Lohr: © Damian Lohr; Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz: Bendix Grünlich, CC0, via Wikimedia Commons)

Die SPD-Regierung von Rheinland-Pfalz lässt kein Mittel der rechtlichen Grauzone aus, um der Opposition zu schaden. Im Juli erst versuchte Innenminister Michael Ebling, AfD-Mitglieder vom Beamtenstatus auszuschließen. Dieses Projekt scheiterte vorerst.

Gesinnungsprüfung für Mitarbeiter

Doch gleichzeitig brachte die Landesregierung ein Gesetz durch, das für parlamentarische Mitarbeiter im Landtag eine „Zuverlässigkeitsprüfung“ genannte Gesinnungsprüfung vorschreibt. Am Ende darf nach diesem Gesetz der Landtagspräsident entscheiden, ob ein bestimmter Mitarbeiter angestellt werden darf oder nicht.

Da das Parteienkartell – bis jetzt jedenfalls – den Wählern nicht vorschreiben kann, wen sie anzustellen, nämlich ins Parlament zu entsenden haben, versuchen sie es eine Stufe weiter bei den parlamentarischen Mitarbeitern.

Angriff auf die Abgeordnetenrechte

Man muss sich klarmachen, was für ein absurder Eingriff in die Rechte der Oppositionspartei und der Abgeordneten das ist: Wer nun für einen AfD-Abgeordneten arbeitet, muss nun fürchten, von den politischen Gegnern dieses Abgeordneten entlassen zu werden. Allein dieser Loyalitätskonflikt ist abstrus. Die Behauptung, dass damit die Mandatsfreiheit des Abgeordneten oder die Rechte der Fraktion nicht angetastet würden, ist komplett lächerlich: Weder Abgeordnete noch Fraktionen funktionieren ohne ihre Mitarbeiter.

„Man möchte eigentlich den Wettbewerb aushebeln. Man möchte den Wettbewerb aushebeln und sorgt mit einer solchen Gesetzesänderung, die ja wirklich willkürlich ausgelegt werden kann, dann dafür, dass AfD’ler nicht mehr für eine AfD-Fraktion arbeiten können. Das ist das erklärte Ziel, das lässt ja der Innenminister auch immer durchblicken, indem er zum Beispiel versucht hat, durchzusetzen, dass AfD-Mitglieder keine Beamte in Rheinland-Pfalz werden können“, kommentierte Damian Lohr, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, das Gesetz.

Wird diese Regierung beim Urteil überhaupt noch im Amt sein?

Gegen diese Unerträglichkeit hat die Landtagsfraktion der AfD Rheinland-Pfalz nun eine Normenkontrollklage eingereicht. Mit einer Entscheidung ist allerdings frühestens im Verlauf des nächsten Jahres zu rechnen. Bis Januar hat die Landesregierung Zeit, zu der Klage Stellung zu nehmen. Ob dann überhaupt dieselbe SPD-Landesregierung die Gesetzesänderung vor Gericht verteidigen wird, ist angesichts der aktuellen Umfragen eher fraglich. Die nächste Landtagswahl ist für den 22. März 2026 angesetzt.