Noch kurz vor der Regierungsübernahme durch die CDU kündigte Friedrich Merz ein Ende der Afghanistanflüge nach Deutschland an. Nun gelang es mehreren Afghanen dennoch, sich über den Rechtsweg ein Visum einzuklagen.

Seit der Machtübernahme der Taliban werden regelmäßig Afghanen, die angeblich durch die neuen islamischen Herrscher bedroht sind, nach Deutschland eingeflogen. Dabei handelt es sich zumeist um ehemalige Ortskräfte, also um Personen, die während des deutschen Einsatzes für deutsche Behörden tätig waren, sowie um deren Familien. Allerdings werden auch Angehörige der afghanischen „Zivilgesellschaft“ eingeflogen, die sich für linksliberale Werte eingesetzt haben und sich damit bei weiten Teilen des afghanischen Volkes unbeliebt gemacht haben. Im Rahmen der von Merz angekündigten „Migrationswende“ sollte auch diese Farce unterbunden werden. Nach der Klage einiger Afghanen, die in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland warten, beugte die Bundesregierung sich zügig dem Willen migrationssüchtiger Richter und erteilt nun weitere Visa an afghanische Migranten.
Gerichte öffnen die Tür
Bereits die Ampelregierung unter Olaf Scholz hatte den afghanischen Helfern großzügig die Aufnahme zugesichert und rückte trotz einer von den Taliban verkündeten Amnestie für alle Ortskräfte nicht von diesem Versprechen ab. Obwohl den Betroffenen in ihrer Heimat offiziell keine Gefahr mehr drohte, machten sich tausende auf den Weg ins „gelobte Land“ Deutschland, wohin sie großzügig von der Bundesregierung eingeflogen wurden. Merz versuchte sich nach seiner Amtsübernahme zwar gegen die Aufnahme neuer Afghanen zu stellen, verfolgte seine „Migrationswende“ jedoch nicht weiter, nachdem ein Gericht ihn zur Fortführung der Aufnahmen verpflichtete. So kamen bereits Anfang September weitere 47 Afghanen nach Deutschland. Darunter zwei Afghaninnen, die landesweit für Schlagzeilen sorgten, weil sie in Istanbul eine Shoppingtour unternahmen, ihren Flug verpassten und anschließend, erneut auf Kosten der Steuerzahler, nachgeholt werden mussten.
Parteipolitik auf der Richterbank
Immer häufiger entscheidet nicht die Politik, sondern die Justiz über den Kurs der deutschen Migrationspolitik. So konnten Richter die Bundesregierung faktisch zur Aufnahme weiterer Migranten zwingen. Der Fall der afghanischen Visa ist jedoch kein Einzelfall: Auch im Kontext des Wahlausschlusses von Joachim Paul zeigte sich die zentrale Rolle der Gerichte, die durch ihre Entscheidungen direkten Einfluss auf politische Prozesse nehmen. Dieses Phänomen ist dabei Ausdruck eines strukturellen Problems: Bei Ernennungen und Beförderungen von Richtern spielt die parteipolitische Zugehörigkeit oftmals eine erhebliche Rolle und überwiegt zum Teil auch die fachliche Kompetenz. Dadurch entsteht ein Klima, in dem gerade höhere Instanzen dazu neigen, Urteile im Sinne der herrschenden politischen Strömungen zu fällen. Nicht selten auch aus Sorge, die eigene Karriere könnte andernfalls Schaden nehmen.
Beamte wählen links
Diese Negativauslese zugunsten parteipolitisch gebundener Personen findet allerdings nicht nur bei Gerichten statt. Der gesamte Beamtenapparat der Bundesrepublik ist aufgrund der der gleichen Umstände von linksliberalen Kräften dominiert. Dies äußert sich insbesondere bei den Wahlergebnissen unter Beamten. Hier kam die AfD bei der Bundestagswahl 2025 lediglich auf knapp 12 Prozent, während vor allem CDU, SPD und Grüne überproportional gewählt wurden.