Die nächste gute Nachricht von der Rechtsfront! AUF1 darf Name und Logo behalten. Die ARD hatte gegen den alternativen Fernsehsender geklagt.

Nach drei Jahren kann Stefan Magnitz aufatmen. Sein Fernsehsender AUF1 darf das Logo und den Namen behalten. Nun wurde der Rechtsstreit beigelegt. Nachdem Martin Sellner gestern verkünden konnte, dass er endlich ein Recht auf ein Konto erstritten hat, ist das der zweite juristische Erfolg des rechten Lagers in zwei Tagen.
„Das hohe Ansehen der ARD“
Vor drei Jahren hatten Anwälte im Auftrag der verschiedenen Landesanstalten der ARD den alternativen Fernsehsender AUF1 verklagt. Sie vertraten die Ansicht, dass Name und Logo von AUF1 der ARD zu ähnlich wären. Angeblich hätte AUF1 versucht, vom „hohen Ansehen der ARD zu profitieren“. Deshalb verlangten sie, dass der Sender auf Name und Logo verzichtet und alle unter diesem Namen und Logo produzierten Sendungen aus den Mediatheken entfernt.
Um alles
Deshalb verlangten die Anwälte der ARD, dass der Sender auf Name und Logo verzichtet und alle unter diesem Namen und Logo produzierten Sendungen aus den Mediatheken und den sozialen Medien entfernt. Ein juristischer Erfolg der ARD hätte den Konkurrenzsender damit vernichtet.
Von Österreich nach Spanien
Den Anwälten von AUF1 gelang es allerdings, den Fall vom österreichischen Patentamt an die zuständige europäische Behörde in Spanien verweisen zu lassen. Nach vielen Verhandlungen dort war die ARD schließlich bereit, sich mit AUF1 markenrechtlich zu einigen. Der Vergleich belässt AUF1 seine vollen Rechte an Name und Logo.
Magnitz dankt seinen Unterstützern
Ein solcher Rechtskampf gegen einen finanziell weit überlegenen Gegner ist selbst bei aussichtsreicher Rechtslage immer eine existenzielle Bedrohung. In seiner Stellungnahme zum Abschluss des Vergleichs bedankte sich Stefan Magnitz deshalb besonders bei denjenigen unter seinen Zuschauern, die den dreijährigen Rechtskampf unterstützt hatten.
