Brandmauerfolge: Union bei Richterwahl auf Linkspartei angewiesen

Brandmauer sei Dank: Bei der anstehenden Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht braucht die Union die Linkspartei. Diese fordert ein Gesamtpaket: volle Beteiligung am Parteienkartell.

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(Bundesverfassungsgericht: Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons)

Der Verfassungsrichterwahlmodus verlangt im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Und nachdem die FDP nicht mehr im Parlament vertreten ist, braucht die Union entweder die Stimmen der AfD oder die Stimmen der Linkspartei. Mit der AfD will sie nicht – also bleibt nur die Linkspartei.

Gegen AfD und Linkspartei kann kein Verfassungsrichter gewählt werden

Drei Richterstühle werden bald frei und die Wahl ist schon in einer Woche, am 7. Juli. CDU/CSU und SPD haben sich bereits auf Kandidaten verständigt: Günter Spinner, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, sowie die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Der traditionelle Proporz bei der Richterwahl erfolgt nach der Formel: 3:3:1:1. Das heißt, dass für jeden der beiden achtköpfigen Senate des Bundesverfassungsgerichts je drei Kandidaten von Union und SPD und je einer von FDP und Grünen vorgeschlagen werden. Nun ist aber die FDP nicht mehr im Bundestag – und auch mit den Grünen hätten Union und SPD keine Zwei-Drittel-Mehrheit. Gegen AfD und Linkspartei kann also kein Verfassungsrichter gewählt werden.

Union: im Zweifel immer links

Mit der AfD will die Union nicht – und Klingbeil würde Merz das ohnehin nicht erlauben. Da bleibt der Union nur, die verbliebenen Reste ihres Unvereinbarkeitsbeschlusses mit der Linkspartei zu zerreißen. Andernfalls ist schlichtweg keine Richterwahl möglich. Die Union wird, wie so viele prophezeit haben, an der Brandmauer zerrieben.

Die Linkspartei selbst ist sich ihrer Verhandlungsposition wohl bewusst. Parteivorsitzender Jan van Aken fordert offen ein Nominierungsrecht der Linkspartei – also den Platz der FDP in der bisherigen Kartellabsprache. Zwar würden die beiden FDP-Stühle im Verfassungsgericht erst 2033 und 2035 frei werden, doch die Linkspartei geht weit darüber hinaus.

Die Linkspartei will ein Gesamtpaket zur vollen Kartellbeteiligung

Laut einem Brief der Linken-Fraktionsspitze Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, welcher Legal Tribune Online vorliegt, wollen die Linken ein Gesamtpaket aushandeln. Ihr Ziel: volle Beteiligung am bundesrepublikanischen Parteienkartell. Dort gibt es bislang noch einige wenige Bastionen, die die Altparteien der SED-Nachfolgeorganisation verweigern. Besonders auf das Parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste hat man es abgesehen. Die Mitgliedschaft in diesem Gremium ist Reichinnek gerade erst von der Union verweigert worden. Will sie Verfassungsrichter wählen, dann wird die Union wohl auch hier einknicken müssen – auch das eine Brandmauerfolge.