Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Beschwerden auf weitere Revisionsverfahren gegen den Verfassungsschutz abgewiesen. Die Einstufungen sind damit rechtskräftig.

(Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Manecke, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons)
Konkret handelt es sich bei den abgewiesenen Beschwerden um sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden. Das sind Beschwerden gegen die Nichtzulassung eines Revisionsverfahrens. Wurde eine Revision abgelehnt, so kann man noch einmal eine solche Beschwerde anstrengen. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein letzter Strohhalm im Verfahrensweg.
- die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall
- die Einstufung der Jungen Alternative als gesichert rechtsextremistisch, auch wenn die Junge Alternative nicht mehr existiert
- die Einstufung des „Flügels“ als gesichert rechtsextremistisch
Wie weit soll man klagen?
Für die AfD stellt sich nach dieser Abweisung einmal erneut die Frage, wie sinnvoll der Einsatz begrenzter Parteiressourcen in endlosen Gerichtsverfahren ist. Vor allem, wenn deren Ausgang sowieso von vornherein feststeht. Es kommt dabei zwar immer wieder zu kleineren Erfolgen, aber dass ein bundesdeutsches Gericht die politisch gewollte Eskalationsspirale mit dem Endziel Verbotsverfahren nicht unterbrechen wird, das ist an sich klar.
Es gibt keinen Grund für „Vertrauen in unseren Rechtsstaat“.
Die Verfahren fressen nicht nur Gelder, die an anderer Stelle fehlen. Sie stiften auch Unfrieden innerhalb der Partei. Dies, das oder jenes könne man nicht machen, „weil ja noch das Verfahren läuft.“ Für die Zukunft muss die AfD sehr genau überlegen, welche Prozesse sie führt und welche nicht. Vor allem, weil eine Klage immer auch das „Vertrauen in unseren Rechtsstaat“ suggeriert, für das nun wirklich kein Grund mehr vorhanden ist.