Um einen Vortrag zu verhindern, erteilte die Chefin der Schweizer Bundespolizei 2024 Martin Sellner ein Einreiseverbot. Nun hat ein Gericht die Maßnahme für rechtswidrig erklärt.

Nicoletta Della Valle, die damalige Chefin der Fedpol, der Schweizer Bundespolizei, handelte gegen die juristische Einstufung der eigenen Fachleute, als sie 2024 ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner erließ. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, kamen die Juristen der Fedpol damals zu dem Schluss: Die rechtlichen Voraussetzungen der Maßnahme seien nicht erfüllt.
Keine Gefahr für die innere Sicherheit
Sellner stelle keine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz dar. Ein Einreiseverbot zur Unterbindung politischer Redetätigkeit sei nach Ausländerrecht nur möglich, wenn der Betreffende explizit zur Gewalt aufrufe. Dies sei bei Sellner nicht gegeben.
Einreisesperre auf Bitte eines Polizeikommandanten
Auf Bitte des Kommandanten der Zürcher Kantonspolizei, Marius Weyermann, erließ Della Valle dennoch am 10. Oktober 2024 ein 18-tägiges Einreiseverbot. Sellner, der versuchte, seinen geplanten Remigrationsvortrag trotzdem zu halten, wurde von der Polizei abgeführt.
3000 Franken Entschädigung
Nun hat sich das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen der Auffassung der damaligen Fedpol-Juristen angeschlossen. Die Einreisesperre war rechtswidrig. Wird das Urteil, welches noch beim Bundesgericht der Schweiz angefochten werden kann, rechtskräftig, muss die Schweizer Eidgenossenschaft dem österreichischen Aktivisten 3000 Franken Entschädigung zahlen.
