Die Schweizer Regierung verbietet Polizisten fortan, bei Fahndungen die Hautfarbe eines flüchtigen Täters zu nennen. Das Verbot folgt gemäß Angaben des Bundes auf die Beschwerde einer ausländischen Behörde, die die Nennung kritisiert habe.

Schweizer Polizisten dürfen im nationalen Fahndungssystem „Ripol“ keine Hautfarbe mehr erfassen. Das Verbot ist nicht nur eine Richtlinie, sondern wurde vom Fedpol (Bundesamt für Polizei) für alle Schweizer Polizeikorps erlassen.
Grund war eine offizielle Beschwerde einer nicht näher genannten „ausländischen Behörde“, die den Bund zu der Maßnahme veranlasst habe.
Sabotage an Polizeiarbeit
Fahndungen dienen dazu, flüchtige Täter oder Verdächtige möglichst schnell zu identifizieren und festnehmen zu können. Dazu benötigen Beamte eindeutige Identifikationspunkte. Hautfarbe und ethnische Zugehörigkeit sind die auffälligsten Merkmale einer unbekannten Person und können im Gegensatz zu Kleidung auch nicht geändert werden. Das Verbot erschwert somit aktiv Polizisten die Fahndung und Ergreifung eines flüchtigen Täters.
„Racial Profiling“ – die unbequeme Wahrheit
Die Rüge aus dem Ausland erfolgte aus den gleichen Beweggründen, wie auch linksliberale Politiker und Journalisten im Inland das Verbot unterstützen.
Die ethnische Zugehörigkeit von Kriminellen soll vor den Augen der Öffentlichkeit verschleiert werden. Die Zustände in Schweizer Haftanstalten sind jedoch hinlänglich bekannt. 2024 waren 78 % aller Insassen in Schweizer Haftanstalten Ausländer. Vor allem in den letzten Jahren eingewanderte Nordafrikaner und Afghanen treiben die Kriminalstatistik in die Höhe.
Gefahr für Straße und Demokratie
Das Verbot der Hautfarben-Nennung wird offiziell damit begründet, dass durch Fahndungsfotos die Nennung der Hautfarbe ohnehin nicht länger relevant sei. Dabei wird jedoch ausgeklammert, dass die Polizei somit auch bei Verbrechen und Verhaftungen die Täterherkunft nicht mehr nennen darf. Die Regelung führt somit zu einer direkten Sabotage am Informationsrecht der Schweizer Öffentlichkeit, die über die Täterherkunft in bestimmten Kriminalitätskategorien bewusst im Dunklen gelassen werden soll.
Diese Verschweigungspraxis fügt sich in eine größere Taktik ein, um offensichtliche Missstände der multikulturellen Gesellschaft zu verschweigen. Bereits jetzt wird bei Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten die ethnische Herkunft der Täter in der Berichterstattung bewusst unterschlagen, selbst wenn die Taten in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen.
