Heute muß abgeschoben werden, sonst braucht es ein neues Zertifikat

Österreich will erstmals seit über zehn Jahren nach Syrien abschieben. Ein Straftäter soll heute nach Damaskus geflogen werden. Wird der Termin nicht eingehalten, geht der Zirkus von vorne los.

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(Bild: Midjourney)

Viele hoffen, daß die Abschiebung einen Wendepunkt in der österreichischen Asylpolitik markieren wird. Doch das Verfahren zeigt die Absurditäten im Abschieberecht auf.

Seit 2024 könnte man bereits abschieben …

Bereits am 11. Oktober 2024 bestätigte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), dass Abschiebungen nach Syrien in Einzelfällen möglich sind, sofern keine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht (E 3587/2023). Das BVwG hatte festgelegt, dass die Sicherheitslage in Damaskus dies zulässt, wobei die Abschiebungsbehörden die aktuelle Lage prüfen müssen. Somit war die rechtliche Grundlage für Abschiebungen vor rund acht Monaten geschaffen worden. Dennoch dauerte es bis Juni 2025, die erste Abschiebung vorzunehmen.

Ist der Syrer heute Abend nicht in Damaskus, kann Österreich um ein neues Rückreisezertifikat betteln

Die Abschiebung des Syrers, dessen Asylstatus aufgrund seiner Straftaten entzogen wurde, ist rechtlich abgesichert. Der Mann hatte erfolglos versucht, dagegen zu klagen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhob keine Einwände. Dennoch zeigt sich hier, wie absurd die Rechtslage ist und wie viele Anreize zur Obstruktion sie bereithält. Um den Mann rechtlich sauber nach Syrien abzuschieben braucht es ein sogenanntes Rückreisezertifikat. Nicht von Österreich, sondern von der syrischen Regierung, also zur Zeit von der Regierung Ahmed al-Scharaa, besser bekannt unter seinem Kampfnahmen Al-Golani. Ein solches besteht nun in diesem einen Fall, es gilt aber nur bis heute, Montag den 23. Juni. Wird die Abschiebung aus irgendeinem Grund verpasst, etwa weil dem Straftäter auf einmal schlecht wird, ein Asylanwalt irgendeine Eilverfügung durchbekommt oder sonst etwas, dann kann Österreich wieder bei Al-Golani um ein neues Zertifikat betteln, sonst wird man den Syrer nicht los.