14 % der Wahlberechtigten haben den neuen CDU-Oberbürgermeister von Ludwigshafen ins Amt gewählt. Nur möglich, weil Joachim Paul von der Wahl ausgeschlossen wurde. Der will die Wahl nun anfechten.

24,1 Prozent. Diese deprimierend niedrige Zahl steht am Ende der Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses über die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Es ist die Wahlbeteiligung. 24,1 Prozent – nicht einmal ein Viertel aller Bürger von Ludwigshafen haben ihre Stimme abgegeben.
Altparteien im letzten Frühling
Die anderen Zahlen sehen dagegen aus, wie sich CDU und SPD die guten alten Jahre der Bundesrepublik vorstellen: Mit 58,46 Prozent siegte in der Stichwahl der CDU-Kandidat Klaus Belttner über die 41,54 Prozent seines Gegners Jens Peter Gotter von der SPD. Als wäre in diesem Jahr 2025 noch einmal Helmut Kohl gegen Helmut Schmidt angetreten.
Was bei der vergreisenden Basis zweier ehemaliger Volksparteien wohlige Jugenderinnerungen wachruft, ist das Ergebnis des größten Skandals der jüngeren deutschen Wahlgeschichte. Der Kandidat der stärksten Partei in Ludwigshafen, der Alternative für Deutschland, war von der Wahl ausgeschlossen worden. Nicht durch ein Gericht, sondern durch den Wahlausschuss.
Mangelnde Verfassungstreue: Tolkien, Nibelungen, OK-Zeichen
Dieses Gremium, in welches sich Vertreter der Altparteien gegenseitig hineinwählen und das faktisch keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, entschied auf Grundlage eines Gutachtens des Inlandsgeheimdienstes, dass Joachim Paul die notwendige Verfassungstreue mangele. Die lange Liste der Indizien für Pauls verfassungsfeindliche Gesinnung umfasst unter anderem Aufsätze und Vorträge über das Nibelungenlied, einen Text über Tolkien, die Bereitstellung von Räumlichkeiten für eine Frauentagung und die Verwendung des OK-Zeichens.
Gesinnungsprüfung in der Gemeindeordnung
Wahlausschüsse haben den Auftrag, die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu einer Wahl zu prüfen – also, ob die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden. In Rheinland-Pfalz gibt es in der Gemeindeordnung aber die hochproblematische Vorgabe, dass als Oberbürgermeister nur wählbar sei, wer „die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“ (§ 53 Abs. 3). Die Gemeindeordnung schreibt nicht vor, wie das entschieden wird, ob jemand nun diese Gewähr bietet oder nicht. Bei allen anderen Voraussetzungen zur Wählbarkeit ist das kein Problem, weil diese unzweifelhaft festgestellt werden können: älter als 18, jünger als 65, deutscher Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen EU-Staates, nicht durch Gerichtsentscheid von der Wählbarkeit ausgeschlossen – das alles sind leicht überprüfbare Tatsachen. Was denn die Gewähr sei, für die freiheitliche demokratische Grundordnung jederzeit einzustehen, das weiß kein Mensch.
Paul legt Einspruch ein
Dies zu überprüfen, hat sich nun der Wahlausschuss angemaßt – ein Gremium, das aus den politischen Gegnern Joachim Pauls besteht. Die Gerichte haben ihm daraufhin den einstweiligen Rechtsschutz verweigert und auf ein Prüfungsverfahren nach der Wahl verwiesen. Diesen Weg will Paul nun auch gehen und gegen beide Wahlgänge (Erstwahl und Stichwahl) Einspruch einlegen. Die historisch niedrige Wahlbeteiligung spricht bis dahin für sich.