Michael Ebling, SPD-Innenminister von Rheinland-Pfalz erklärt, daß AfD-Mitgliedschaft und Beamtenstand in dem Bundesland zukünftig unvereinbar seien. Parteimitglieder müssen jetzt Anwerbungsversuche durch den VS unbedingt publik machen.

(Michael Ebling: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons
Verbeamtet werden kann in Rheinland-Pfalz in Zukunft nur noch, wer in den fünf Jahren davor keiner Organisation angehört hat, die als extremistisch eingestuft wurde. Dazu zählt Rheinland-Pfalz auch die größte Oppositionspartei Deutschlands, die AfD.
Bei bereits Verbeamteten: Entscheidung im Einzelfall
Auch bereits eingestellte Beamte können aus dem Dienst entlassen werden. Die Dienstaufsicht will das jedoch perfiderweise im Einzelfall entscheiden. Das klingt zunächst gnädig – die Leute werden ja nicht einfach so auf die Straße gesetzt.
Spaltkeile in die Partei
Im Klartext heißt das aber Folgendes: Man erhofft sich durch Druck auf verbeamtete Parteimitglieder, weitere Keile in die AfD treiben und Unfrieden stiften zu können. Denn wer in der Partei verbeamtet ist, muss jetzt sehen, dass er seinen SPD-Dienstherren von der eigenen Verfassungstreue überzeugt. Andernfalls steht seine gesamte Existenz auf dem Spiel. Wie die SPD das Grundgesetz auslegt, ist bekannt.
Besonders brisant
Dieser Angriff richtet sich also nicht allein auf die berufliche und wirtschaftliche Existenz von AfD-Mitgliedern, die diesem Staat als Beamte dienen oder gedient haben: Er ist auch ein Angriff auf die innere Autonomie einer konkurrierenden Partei – immer mit der Hoffnung, dass jemand, der plötzlich unverschuldet vor dem Ruin steht, doch noch auf ein Angebot der netten Herren vom Verfassungsschutz eingeht. Wem immer solch ein Angebot unterbreitet wird, muss das unbedingt publik machen.