In den Niederlanden kam der 24-jährige Arnold O. nach der Ermordung seiner Freundin und Mutter seines Kindes mit nur fünf Jahren Haft davon.

(Bild: Grok)
Arnold O. (24) – von dem wir nur aufgrund einer Gerichtszeichnung wissen, dass er offenbar Migrationshintergrund hat; die niederländische Presse schweigt sich ansonsten darüber aus – ermordete seine Freundin mit 258 Messerstichen, filmte sie, während sie verblutete, und machte anschließend noch Fotos mit dem gemeinsamen Kind.
Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte dafür bereits nur zehn Jahre Haft gefordert, was an sich schon absurd ist. Das Gericht entschied sich schließlich dazu, diese Forderung zu halbieren und verhängte lediglich fünf Jahre Haft mit angeordneter psychiatrischer Behandlung. Das sind ziemlich genau sieben Tage Haft pro Stich, mit dem er seine Freundin ermordete.
Der Täter hatte sich vernachlässigt gefühlt
Der Täter sei nur vermindert schuldfähig gewesen – das ergab ein psychologisches Gutachten, wonach das Tatmotiv darin lag, dass Arnold O. sich von seiner Freundin vernachlässigt fühlte, da sie sich nach der Geburt mehr um das Kind als um ihn kümmerte. Außerdem habe er sich in die Vorstellung hineingesteigert, dass das Kind nicht von ihm sei.
Westliche Justiz nicht auf neue Mitbürger ausgelegt
Wäre der Fall Arnold O. ein Einzelfall, der nur einmal pro Jahrzehnt vorkäme, könnte man damit leben – selbst damit, dass juristische Winkelzüge zu einer lächerlich geringen Strafe führen. Doch der Fall erregt nur deshalb noch Aufsehen, weil er so unfassbar brutal war. Ansonsten wäre er nichts Ungewöhnliches mehr gewesen. Das Justizsystem westlicher Länder ist auf solche Täter in der Masse nicht ausgelegt.
