Österreich. Der EGMR stoppt die Abschiebung eines mehrfach verurteilten Syrers – und stellt damit wieder einmal die Rechte von Tätern über die Sicherheit der eigenen Bevölkerung. Ein Fall, der zeigt, wie Europas Menschenrechtsdogma zum Sicherheitsrisiko geworden ist.

Gericht verhindert Abschiebung
Nach großen Ankündigungen der ÖVP-geführten Bundesregierung stand diese kurz davor, den zweiten syrischen Staatsbürger abzuschieben. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte grätschte dazwischen. Vor allem wurde mit dem Abschiebefall aus dem Juni argumentiert, als ein IS-Straftäter außer Landes gebracht wurde und danach „spurlos“ verschwunden sei.
Die Vorgeschichte
Am 3. Juli 2025 wurde erstmals seit rund 15 Jahren wieder ein Syrer direkt aus Österreich nach Damaskus abgeschoben – ein 32-jähriger, mehrfach verurteilter Straftäter mit IS-Vergangenheit. Nach einem Zwischenstopp in Istanbul brach jeder Kontakt zu ihm ab. Weder Anwälte noch Familie hörten je wieder von ihm. NGOs und der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen fordern seither Aufklärung, Amnesty International spricht von einem Armutszeugnis für Österreich und verweist auf das Non-Refoulement-Prinzip. Das Innenministerium hingegen betont, dass Österreich keine Verantwortung für den Verbleib eines Abgeschobenen trage, sobald er die Grenze verlassen hat. Die FPÖ nennt die UNO-Forderungen weltfremd und stellt klar, dass die Fürsorgepflicht für verurteilte Terroristen an der Staatsgrenze ende.
Terrorist nicht auffindbar? Dann gar keine Abschiebung mehr
Vor diesem Hintergrund stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 12. August eine weitere geplante Abschiebung eines ebenfalls mehrfach vorbestraften Syrers – vorerst bis zum 8. September. Der EGMR verlangt eine umfassende Stellungnahme Österreichs und will wissen, inwieweit Abschiebungen in das Jolani-Regime menschenrechtlich vertretbar sind. Die Regierung bezeichnet das Vorgehen des Gerichtshofs als erwartbar und bekräftigt ihre Linie, straffällige Asylanten konsequent rückzuführen. Damit prallen zwei Welten frontal aufeinander: Hier das Dogma universaler Menschenrechte, dort das Versprechen des Staates, seine Bürger vor bekannten Gefährdern zu schützen.
Rechte von kriminellen Ausländern wichtiger als die Sicherheit der Bevölkerung
Es ist geradezu grotesk, dass im Jahr 2025 die Rechte von ausländischen Straftätern, die nachweislich eine Gefahr für Österreicher darstellen, in der Hierarchie offenbar ganz oben rangieren. NGOs, UNO-Gremien und europäische Gerichte agieren so, als sei der österreichische Staat nicht primär seinen Bürgern verpflichtet, sondern einer abstrakten „Weltgemeinschaft“ von acht Milliarden Menschen, inklusive Schwerkrimineller. Seit wann soll Wien die Lebensumstände jedes Abgeschobenen auf dem gesamten Planeten überwachen? Die Verantwortung endet an der Staatsgrenze. Alles andere ist nicht nur weltfremd, sondern auch ein direkter Angriff auf die Selbstbestimmung und Sicherheit der eigenen Bevölkerung.
Gerichte sollen keine Migrationspolitik vorgeben
Recht hat der Politik zu folgen, nicht umgekehrt. In einer Demokratie ist es nicht Aufgabe internationaler Gerichte, die Migrationspolitik eines souveränen Staates zu diktieren. Dass der EGMR meint, sich über demokratisch legitimierte Entscheidungen hinwegsetzen zu müssen, ist ein Problem für jede nationale Souveränität. Gleichzeitig ist klar: Die Abschiebepolitik der Bundesregierung ist ohnehin mehr Symbolpolitik als ernsthafte Rückführungspolitik. Ein paar Einzelabschiebungen nach jahrelanger Untätigkeit sind nichts als Schaufensteraktionen. Realistisch betrachtet hätten in derselben Zeit nicht zwei, sondern das Zehntausendfache an Rückführungen stattfinden müssen, um dem Problem tatsächlich Herr zu werden.
Weg von Scheindebatten, hin zu Lösungen
Die aktuelle Debatte ist notwendig, aber sie kratzt nur an der Oberfläche. Wir diskutieren über Einzelfälle, deren Lage völlig eindeutig ist: verurteilte Straftäter ohne Aufenthaltsrecht. Das eigentliche Problem ist die millionenfache Resignation, die sich in Europa breitgemacht hat. Anstatt Migration, Grenzsicherung und Remigration als strategische Daueraufgabe zu begreifen, hangelt man sich von Skandal zu Skandal, von medialem Aufschrei zu medialem Aufschrei. Wer Sicherheit ernst meint, muss über systemische Lösungen sprechen und nicht über Einzelfälle, die nur das Symptom einer viel tiefer liegenden politischen Kapitulation sind.
