Urteil im Fall Schlesinger: Schadensersatz, aber Ruhegehalt

Die entlassene Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, muss eine Entschädigung an den Rundfunksender zahlen, erhält aber ihr Ruhegehalt – aus formellen Gründen zunächst nur für einen Monat.

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(Patricia Schlesinger: re:publica from Germany, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons)

Am 22. August 2022 war Patricia Schlesinger fristlos entlassen worden, nachdem zahlreiche Vorwürfe unzulässiger Vorteilsnahme und Verschwendung gegen sie erhoben worden waren. Im Einzelnen reichen die Vorwürfe von Bonuszahlungen für sich selbst und andere, die nicht die Zustimmung des Verwaltungsrats hatten, bis hin zu Dienstwagen mit Massagesitzen, teuren Essen und ähnlichen Luxusausgaben auf Kosten der Zwangsbeitragszahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Schadensersatz wird noch festgelegt

Das Landgericht Berlin urteilte nun, dass Schlesinger dem RBB Entschädigung zahlen muss; deren Höhe wird jedoch noch festgelegt. Die Forderungen des Senders belaufen sich auf knapp 1,8 Millionen Euro. Bereits festgelegt wurde eine Entschädigung in Höhe von 24.000 Euro wegen unrechtmäßiger Reisekosten.

18.300 Euro Ruhegeld

Für einen Monat muss der Sender Schlesinger allerdings das monatliche Ruhegeld in Höhe von 18.300 Euro zahlen. Der Grund, warum es bisher bei dieser Einmalzahlung bleibt, ist, dass Schlesinger zunächst nur für den Monat Januar 2023 geklagt hat. Das bedeutet: Das Gericht konnte über weitere Ansprüche gar keine Entscheidung treffen – und hat daher nur darüber entschieden. Für ein dauerhaftes Ruhegehalt müsste Schlesinger erneut klagen.

Der RBB hat „einen schlechten Vertrag geschlossen“

Bezeichnend für die Zustände im Selbstbedienungsladen öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist der Kommentar des vorsitzenden Richters Thomas Markfort: Der RBB habe eben „einen schlechten Vertrag geschlossen“. Das ist Juristendeutsch für: Selbst schuld – ihr habt den Vertrag geschlossen und müsst nun auch zahlen.

Die Selbstbedienungsmentalität im ÖRR ist der größte Skandal

Nur: Fürstliche Entlohnungen für Moderatoren und Intendanten im teuersten Rundfunk der Welt sind längst keine Ausnahme mehr. Diese „schlechten Verträge“ sind der Normalfall. Tatsächlich ist es eine Absurdität, wenn ausgerechnet in diesem einen Fall der RBB darauf besteht, dass der Anstellungsvertrag mit Schlesinger sittenwidrig und damit nichtig sei. Der RBB ist doch keine Oma, die wegen eines Enkeltricks nigerianische Aktien gekauft hat!

Der größte Skandal ist nicht, ob und in welchem Umfang Patricia Schlesinger rechtswidrige Vergünstigungen verteilt hat, sondern die tief verankerte Selbstbedienungsmentalität in dieser milliardenschweren Institution.