USAID: Trump gewinnt vor Gericht

Kurz nach Antritt seiner zweiten Amtszeit kündigte US-Präsident Donald Trump das Ende der amerikanischen Entwicklungshilfe an und stieß damit auf erheblichen Widerstand seitens der Demokratischen Partei.

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(Bildmontage: Offensiv!; Donald Trump: Daniel Torok, Public domain, via Wikimedia Commons; Gerichtssaal: Midjourney)

Fragwürdige Entwicklungshilfe des Westens

Wie viele europäische Staaten zahlten auch die USA jahrzehntelang jährlich Milliarden Dollar an Entwicklungshilfe. Ursprünglich sollte die 1961 gegründete US-Entwicklungsbehörde USAID unterentwickelte Länder weltweit unterstützen, um deren wirtschaftliches Niveau zu heben. Doch obwohl der Erfolg ausblieb, stiegen die Ausgaben der Behörde stetig an und flossen teils in absurdeste Projekte. So wurden etwa zwei Millionen Dollar für Geschlechtsanpassungsoperationen in Guatemala bereitgestellt oder mehrere tausend Dollar für eine Oper mit transsexuellen Schauspielern in Kolumbien. Mit dieser Praxis wollte Trump nun Schluss machen.

Demokratische Richter blockieren

Obwohl dieser Vorstoß von weiten Teilen der amerikanischen Bevölkerung begrüßt wurde, regte sich in der Demokratischen Partei rasch heftiger Widerstand. USAID galt dort seit Jahren als wichtiges Instrument, um linksliberale Werte in alle Welt zu exportieren – entsprechend wollte man es nicht kampflos aufgeben. Kaum war das Ende der Behörde verkündet, versuchte ein von Trumps Amtsvorgänger Joe Biden ernannter Richter, die Auflösung zu verhindern und die Regierung zur Zahlung von zwei Milliarden Dollar Entwicklungshilfe zu verpflichten. Dabei wurde er maßgeblich von mehreren gemeinnützigen Organisationen unterstützt, die jahrelang von den Steuergeldern, die über USAID flossen profitierten.

Erster Sieg vor Gericht

Die Entscheidung des von Joe Biden ernannten Richters wurde daraufhin an die nächsthöhere Instanz verwiesen – ein Gremium, welches aus drei Richtern besteht. Dieses wies die Klage aufgrund formaler Mängel zurück und ebnete damit den Weg für Trumps Kurs. Dennoch versuchte auch hier einer der Richter, ebenfalls ein Biden-Ernannter, die Entscheidung zu blockieren, obwohl die formalen Mängel so offensichtlich waren, dass eine Zurückweisung allein aus Gründen der Neutralität geboten schien.

Gesinnungsjustiz hüben wie drüben

Nicht nur in den USA zeigt sich, dass Richter ihre Entscheidungen immer wieder von politischer Gesinnung beeinflussen lassen. Auch in Deutschland gab es in den letzten Jahren mehrfach Beispiele politisch voreingenommener Urteile. Besonders bekannt wurden das sogenannte „Schwachkopfurteil“ sowie das Verfahren gegen den Betreiber des Deutschland-Kuriers, David Bendels, der aufgrund einer Klage von Nancy Faeser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Diese Fälle zeigen einmal mehr, dass auf die Neutralität der Justiz nicht mehr zu zählen ist und dass der politische Kampf längst nicht nur in Parlamenten, sondern auch in Gerichtssälen ausgetragen wird.