Verfassungsgericht weist Klage wegen US-Drohneinsätzen von Ramstein ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage zweier Jemeniten gegen die BRD wegen amerikanischer Drohnenangriffe von Ramstein aus abgewiesen. Um die Frage, welches Verhältnis die BRD zu US-Handlungen auf deutschem Boden hat, drückt sich das Gericht.

Das aktuelle Bild hat keinen Alternativtext. Der Dateiname ist: Verfassungsdrohen.png

(Bildmontage: Offensiv!: Bundesverfassungsgericht: Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons; Reaper Drohne: U.S. Air Force Photo / Lt. Col. Leslie Pratt, Public domain, via Wikimedia Commons)

Zwei Jemeniten hatten die Bundesrepublik darauf verklagt, sie müsse schärfer kontrollieren, dass die von deutschem Boden aus gesteuerten amerikanischen Drohnenangriffe mit dem Völker- und Menschenrecht in Einklang seien. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klage nun abgewiesen.

Ramstein: Drehscheibe für Drohnenangriffe

Der amerikanische Luftwaffenstützpunkt Ramstein ist seit Langem eine Drehscheibe des Drohnenkrieges der Vereinigten Staaten. Dort stehen Kontroll- und Kommunikationseinheiten, mit denen Drohneneinsätze vor allem im Mittleren Osten gesteuert werden. Diese Tatsache ist für die Bundesrepublik seit Langem eine Peinlichkeit. Denn während man sich international mit wertebasierter Außenpolitik geriert und auch der eigenen Bevölkerung das Bild einer humanitären Macht auf der Weltbühne verkauft, …

Weltpolitik funktioniert nicht nach Recht

Denn wer so tut, als ob die große Politik nach den Regeln des Völkerrechts oder gar der Menschenrechte gemacht würde, der steht irgendwann vor der dummen Situation, dass jemand versucht, das einzuklagen. Dies haben die zwei Jemeniten vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht: Sie verlangten, dass die Bundesrepublik sich an die Regeln hält, die von ihren höchsten Amtsträgern durch die Welt posaunt werden.

Das Urteil hätte Präzedenzfall werden können

Das Bundesverfassungsgericht musste diesen Antrag natürlich abweisen, nicht aus Rechtsgründen, sondern aus Staatsräson. Die Frage war nur, wie das begründet wird. Für die Verfassungsrichter bestand nämlich folgendes Problem: Dieser Prozess drohte, einen Präzedenzfall dafür zu schaffen, ob Deutschland überhaupt irgendeine Mitverantwortung für von seinem Gebiet gesteuerte Drohneneinsätze trägt. Oder, um es in der Sprache der Richter auszudrücken: ob „ein hinreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland“ besteht. Das ist ja die eigentliche Frage. Hat Deutschland überhaupt irgendeine Kontrolle über das, was von Ramstein aus passiert, oder sind das souveräne Entscheidungen der USA auf deutschem Territorium?

Das Verfassungsgericht drückt sich um die Kernfrage

Explizit will das Bundesverfassungsgericht diese Frage nicht prüfen. Dies sei nicht notwendig, sie könne „offenbleiben“. Denn, so das Gericht, „aufgrund der fachgerichtlichen Feststellungen hat der Senat das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts verneint“. Also: Unsere Richter haben überprüft, was die Amerikaner da machen, und festgestellt, dass sie offenlassen können, ob sie es überhaupt überprüfen müssten. Da ist wirklich nicht zu verstehen, warum nicht auch Frau Brosius-Gersdorf zu diesem Gericht passen würde.