Seit Jahren kann die AfD bei Wahlumfragen hohe Prozente verzeichnen – laut jüngsten Forsa-Umfrageergebnissen steht sie mit 26% in Führung. Das hindert eine nur noch bei 13% stehende SPD nicht daran, einen Volksparteienanteil an Verfassungsrichtern zu fordern. Zeit für eine Umverteilung.

Den neusten Zahlen zufolge (19.08.2025) gaben ganze 26% der Befragten an, AfD zu wählen, wenn nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre. Ein beeindruckendes Ergebnis, dicht gefolgt von der Union mit 25%. Das ist jedoch kein unerwarteter Anstieg: Bereits im Frühjahr hatte die AfD ein gleich hohes Ergebnis einfahren können (22.04.2025: 26%).
SPD sinkt ab
Die übrigen Parteien stehen in mäßigem bis sehr großen Abstand zu der blau-schwarzen Umfragespitze. So erlangte die SPD 13%, Grüne und Linke 12%. BSW und FDP schafften mit schlappen 3% nicht einmal eine potentielle 5%-Hürde. Die größten Verlierer stellten SPD und FDP dar: Die FDP ist mit konstanten 3-4% so gut wie Geschichte. Und für die SPD ist das Ergebnis ein so schlechtes wie seit 6 Jahren nicht.
Altparteienjustiz
Doch dies hält die schwächelnden Roten nicht davon ab, weiterhin ihren „angestammten“ Altparteienplatz als Volkspartei einzufordern. Ganz, als wäre man noch bei saftigen 30%, will die SPD nach wie vor die gleiche Anzahl an Verfassungsrichtern stellen. So hat die SPD kürzlich erst zwei der drei offenen Richterstellen des BVG besetzen wollen. Eine der vorgeschlagenen Kandidaten war die streitbare Frauke Brosius-Gersdorf. Das Ziel ist ganz offen, eine Politik, für die es nicht Ansatzweise demokratische Mehrheiten gibt, über Gerichte durchzudrücken, an deren Besetzung die SPD einen ihrer heutigen Bedeutung nicht mehr angemessenen Proporzanteil verlangt.
Die Verfassungsrichter müssen neu verteilt werden
Die Veränderung des deutschen Parteiensystems verlangt auch nach einer Umverteilung der Verfassungsrichtersitze: Wenn man die Gerichte schon nach Parteienproporz besetzt, dann gebühren die Stellen auch den Parteien, die tatsächlich gewählt werden. Daß die SPD weiterhin einen Volksparteienanteil von 3 Richtern in jedem Senat des Bundesverfassungsgerichts stellt ist ein unhaltbarer Anachronismus, der das Verfassungsgericht auf Dauer jeder Legitimität berauben wird. Wenn politische Differenzen zwischen den Parteien eine Einigung auf Kandidaten schwierig machen, dann wird die Kompromisslösung eben darin liegen, dass statt Aktivisten in Roben, staubtrockene, unpolitische Paragraphenreiter nach Karlsruhe entsandt werden. In einer Zeit, in der die Verfassung überall zum Kampfmittel gegen den politischen Konkurrenten instrumentalisiert wird, sicherlich nicht das Schlimmste.
