In Stuttgart wurde der Querdenken-Gründer Michael Ballweg soeben vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Lediglich den Anklagepunkt der Steuerhinterziehung konnte die Staatsanwaltschaft durchsetzen. Für Ballweg und seine Anhänger ist das ein Erfolg.

(Michael Ballweg auf einem Coronaprotest 2020: Wald-Burger8, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass Michael Ballweg etwa eine halbe Million Euro an Spendengeldern von Querdenken zu eigenen Zwecken verwendet habe. Sie sprach von „gezielter Verschleierung“ und forderte drei Jahre Haft sowie die Einziehung von 575.000 Euro.
Staatsanwaltschaft wollte irgendetwas finden
Der Prozess gegen Michael Ballweg war von Anfang an durch eine politische Motivation geprägt, irgendetwas gegen die Galionsfigur der Coronaproteste zu finden. Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft auch noch eine Anklage wegen Geldwäsche erheben. Dieser Anklagepunkt wurde jedoch vom Oberlandesgericht schon vor der Verhandlung abgewiesen.
Kampf zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht
Das gesamte Verfahren war von einem sonst sehr unüblichen Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht geprägt. Das Gericht wollte das Verfahren bereits Mitte März wegen Geringfügigkeit und ohne Auflagen einstellen. Die Staatsanwaltschaft, deren Zustimmung dafür erforderlich gewesen wäre, lehnte dies ab. Stattdessen stellte sie selbst einen – ebenfalls erfolglosen – Befangenheitsantrag gegen das Gericht.
Freispruch im wichtigsten Punkt
Für Ballweg ist das Urteil trotz des teilweisen Schuldspruchs ein Erfolg. Nach acht Monaten in Untersuchungshaft und zahlreichen Schikanen wurde er im wichtigsten Punkt freigesprochen. Ballweg hat nun auch offiziell aktenkundig das Geld seiner Anhänger nicht veruntreut.
Nachtrag: Auch wegen der Steuerhinterziehung wird Ballweg keine Strafe antreten müssen, da es sich nur um sehr geringfügige Beträge handelt.
