Skandalurteil in Graz: 4 Jahre Haft für alte Artikel

In Graz wurde Dr. Martin Pfeiffer, der ehemalige Chefredakteur der Zeitschrift „Aula“, wegen NS-Wiederbetätigung zu 4 Jahren Haft verurteilt.

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(Bild: Midjourney)

Die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung basiert auf Inhalten aus über 300 Artikeln, die zwischen 2006 und 2018 veröffentlicht wurden. Die Texte waren zu ihrer Zeit juristisch nicht beanstandet worden. Das Grazer Straflandesgericht schafft damit einen Präzedenzfall: Jeder Österreicher mit längerer politischer Publikationsgeschichte steht nun mit einem Bein im Gefängnis! Niemand kann wissen, welcher Text aus seiner Vergangenheit jetzt oder vielleicht erst in 10 Jahren von einem Gericht hervorgekramt wird, um ihn zu verurteilen.

Alte Artikel als Straftat

Der Prozess gegen Pfeiffer, der am 15. September 2025 begann, dreht sich um Beiträge in der „Aula“, einer Zeitschrift, die eng mit der FPÖ und burschenschaftlichen Kreisen verbunden war und 2019 eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, durch diese Texte nationalsozialistische Ideologien wiederzubeleben, was unter § 3g des Verbotsgesetzes fällt. Bemerkenswert ist jedoch, dass die inkriminierten Artikel teils über 15 Jahre alt sind und zu Zeiten erschienen, in denen sie nicht als strafbar galten. Was gestern als kontroverse Meinung galt, wird heute zur Straftat erklärt.

Pioniere der Unterdrückung

Von einer Verurteilung wegen Art. 1 Paragraph 3d VbTG „Aufforderung zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung“, die eine Strafe zwischen fünf und zehn Jahren nach sich gezogen hätte, nahmen die Geschworenen Abstand. Sie verurteilten Pfeiffer dann allerdings wegen 3g, der nationalsozialistischen Wiederbetätigung, sowie wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus zu 4 Jahren ohne Bewährung. Welche Stimmung bei dem Prozess herrschte, zeigt nicht zuletzt das Schlussplädoyer des Staatsanwalts. Er betitelte die Geschworenen als „Pioniere“, die „entscheiden, ob solche gefährlichen Ideologien weiter in die Welt getragen werden dürfen“.

Verurteilung auf Zuruf

Angestoßen worden war der Prozess nicht einmal von der Staatsanwaltschaft selbst, sondern von der NGO SOS Mitmensch. Deren Sprecher Alexander Pollak feierte den Schuldspruch als Schlag gegen die FPÖ: „Kickl, Kunasek, Landbauer, Rosenkranz & Co. waren zwar nicht angeklagt, aber sie saßen de facto mit auf der Anklagebank.“ Heute Pfeiffer, morgen vielleicht ein anderer Journalist. Oder ein Oppositionspolitiker. Es darf hier keine Rolle spielen, ob man mit der Ausrichtung der „Aula“ in jeder Hinsicht einer Meinung war. Die Meinungsfreiheit ist kein Luxus, sondern das Fundament einer freien Gesellschaft.