Wahleinspruch abgelehnt

Der Bundestag hat den Wahleinspruch des BSW gegen die Auszählung der letzten Bundestagswahl abgelehnt. Nun will Sahra Wagenknecht nach Karlsruhe ziehen.

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(Sahra Wagenkecht: DIE LINKE, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons)

Alle im Bundestag vertretenen Parteien, mit Ausnahme der AfD, lehnten den Wahleinspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht ab. Als im März das vorläufige Endergebnis der letzten Bundestagswahl verkündet worden war, hatte das BSW den Einzug ins Parlament nur um 13.435 Stimmen verfehlt. Es hatte 4,972 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen erhalten. Nachkorrekturen durch Neuauszählungen in einzelnen Wahlkreisen brachten weitere 4.277 Stimmen für das BSW ein. Rund 60 Prozent aller 7.500 umverteilten Stimmen fielen damit auf das BSW. Ein Großteil der falsch zugeordneten Stimmen war der Kleinstpartei „Bündnis Deutschland“ zugeschrieben worden.

BSW-Einzug wäre das Aus für Schwarz-Rot

Aufgrund dieser statistischen Anomalie vermutet das BSW, dass es bei einer Neuauszählung der gesamten Wahl die Fünfprozenthürde knacken und doch noch in den Bundestag einziehen würde. Dabei ging es um weit mehr als nur einige Mandate. Der Einzug des BSW in den Bundestag wäre das Ende der schwarz-roten Bundesregierung. Sie hätte in einem Bundestag mit dem BSW keine Mehrheit mehr.

Und das Aus für Bundestagspräsidentin Klöckner

Es ging dabei nie bloß um die Mandate einiger Hinterbänkler. Auch einige führende Spitzenpolitiker müssten um ihre Mandate bangen. Das liegt daran, dass durch die Beschränkung des Bundestages auf maximal 630 Abgeordnete ein Direktmandat nicht mehr automatisch zum Einzug ins Parlament führt. Gewinnt eine Partei in einem Bundesland zu viele Direktmandate, dann müssen die Kandidaten mit den geringsten Stimmenanteilen verzichten. Wie der ehemalige Unionsabgeordnete Volker Ulrich ausgerechnet hat, droht dies auch der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Mit 32,3 Prozent der Stimmen in ihrem Wahlkreis Kreuznach ist sie die schwächste CDU-Abgeordnete aus Rheinland-Pfalz, die es gerade noch in den Bundestag geschafft hat.

„Abgeordnete als Richter in eigener Sache“

Sahra Wagenknecht kritisiert das gesamte Verfahren. Die Abgeordneten seien dabei „Richter in eigener Sache“. Sie will nun nach Karlsruhe ziehen und vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung erklagen.