In Warschau hat ein Gericht den Haftbefehl gegen den ehemaligen Vizeminister Romanowski aufgehoben. Die Regierung Tusk tauschte daraufhin den Richter aus.

Marcin Romanowski ist Abgeordneter der konservativen PiS im polnischen Parlament und war bis zur letzten Wahl Vizejustizminister. Ihm wird von der derzeitigen liberalen Regierung unter Donald Tusk schwere Korruption vorgeworfen. Er soll bis zu vierzig Millionen Euro aus dem ihm unterstellten Justizfonds veruntreut haben.
Europäischer Haftbefehl
Wie es mit derartigen Vorwürfen immer so ist, lassen sie sich von außen nicht beurteilen, ohne Monate in das Studium der Akten zu investieren. Was wir oben als Vorwurf der Veruntreuung zusammengefasst haben, beläuft sich im Detail allein auf 19 verschiedene Straftatbestände, welche die Regierung Tusk Romanowski zur Last legt. Romanowski floh Ende 2024 nach Ungarn, wo er politisches Asyl erhielt. Die Regierung Tusk erwirkte daraufhin einen europäischen Haftbefehl gegen den ehemaligen Vizeminister.
Interpol schmetterte Tusk ab
Der europäische Haftbefehl beruht auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Er kann durch jedes zuständige Gericht innerhalb der Europäischen Union erlassen werden, in diesem Fall durch ein polnisches. Anders sieht es mit einem internationalen Haftbefehl aus. Im April 2025 versuchte die polnische Regierung, Romanowski auch per internationalem Haftbefehl suchen zu lassen. Dieses Ansinnen wurde von Interpol allerdings abgelehnt.
„Instrument politischer Repression“
Im Dezember 2025 hob das Warschauer Kreisgericht, vergleichbar mit den deutschen Amtsgerichten, erstinstanzlich den Haftbefehl auf. Das Gericht unter Richter Dariusz Łubowski schrieb in der Urteilsbegründung:
„Im Interesse der Rechtspflege innerhalb des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – welcher die axiologischen Grundlagen der Europäischen Union bildet – kann es nicht liegen, den Europäischen Haftbefehl entgegen der Intention des Unionsgesetzgebers als Instrument politischer Repression einzusetzen.
In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand grundlegende Bedeutung zu, dass nach Erlass des Beschlusses vom 19. Dezember 2024 über den Europäischen Haftbefehl gegen Marcin Romanowski neue, fundamentale Tatsachen eingetreten sind, die zugleich negative prozessuale Voraussetzungen für die weitere Aufrechterhaltung dieses Europäischen Haftbefehls darstellen, nämlich:
• die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus (politisches Asyl) an Marcin Romanowski durch die ungarischen Behörden;
• die Weigerung der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation – INTERPOL, eine sogenannte rote Notiz zu veröffentlichen, sowie die Ablehnung der Einleitung internationaler Fahndungsmaßnahmen gegen Marcin Romanowski;
• die Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten sowie der verfassungsmäßigen Ordnung der Republik Polen durch die Exekutive.Die Landesstaatsanwaltschaft hat unter Verletzung von Art. 7 der Strafprozessordnung in Verbindung mit Art. 2 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft diese Tatsachen dem Gericht über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr nicht mitgeteilt.“
Handverlesener Richter
Nun hat am 14. Dezember die Regierung Tusk Dariusz Łubowski den Fall entzogen. Dies allein wäre bereits rechtswidrig. Für die Vergabe oder auch Neuvergabe eines solchen Falles wäre nach polnischer Gerichtsordnung ein Zufallsverfahren vorgesehen. Die Regierung Tusk ignoriert dies und setzt einen handverlesenen Richter ein.
Beifall aus Brüssel
In Polen ist die Justiz seit fast zwei Jahrzehnten ein Zankapfel zwischen Liberalen und Konservativen. Wer immer gerade an der Regierung ist, versucht, so viele Justizämter wie möglich mit seinen Loyalisten zu besetzen. Keine polnische Regierung seit dem Fall des Kommunismus hat hingegen so radikal den Rechtsstaat abgeräumt wie die des liberalen Donald Tusk. Schon bei seinem Amtsantritt erklärte er 3000 Richter zu „Neorichtern“, einem von ihm erfundenen Wort, und drohte mit ihrer Entlassung, wenn sie sich keinem Loyalitätstest gegenüber seiner Regierung unterziehen würden. Während der Vorgängerregierung europäische Gelder wegen Demokratiemängeln gestrichen wurden, verfolgt Tusk die Opposition unter dem Beifall Brüssels.

