Ceuta: Absurdes Urteil löst schwimmenden Ansturm aus

In der spanischen Exklave Ceuta in Nordafrika campieren Hunderte Migranten. Das Oberste Gericht hat beschlossen, dass illegale Migranten nicht zurückgewiesen werden dürfen, wenn sie schwimmen.

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(Flüchtlingsboot, Symbolbild: Commander, U.S. Naval Forces Europe-Africa/U.S. 6th Fleet, Public domain, via Wikimedia Commons)

Der Bürgermeister von Ceuta ruft bereits nach dem Militär. Denn auf den Straßen seiner Stadt, einem Rest der ehemaligen spanischen Besitzungen in Nordafrika, schlafen Hunderte Migranten auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Die meisten von ihnen stammen aus Marokko und Algerien. Nach einem Gerichtsurteil haben viele von ihnen die Enklave schwimmend erreicht.

Regierung: Kein Risiko für den nationalen Zivilschutz

Die spanische Regierung lehnt einen Armeeeinsatz hingegen bislang ab. Es bestehe kein „Risiko für den nationalen Zivilschutz“. Allerdings sichert Ministerpräsident Pedro Sánchez zu, alle notwendigen Ressourcen zu mobilisieren. Was damit in der Praxis gemeint ist, ist noch unklar.

Einzelfallprüfung für Schwimmer und Bootsfahrer

Ursache dieses jüngsten Ansturms ist ein Urteil des Obersten Gerichts. Dieses entschied am 8. Juli zugunsten eines Algeriers, der am 14. November 2024 von spanischen Sicherheitskräften auf hoher See abgefangen wurde. Die spanischen Behörden wollten ihn umgehend nach Marokko zurückführen. Das Gericht entschied, dass eine solche „heiße Rückführung“ (devoluciones en caliente) nur bei Migranten zulässig sei, die versuchten, eine Grenzanlage zu überwinden. Wer hingegen schwimmend oder mit einem Boot versucht, auf spanisches Hoheitsgebiet zu gelangen, hat Anspruch auf ein Einzelfallverfahren.

Ansturm folgt auf Amnestie

Der Ansturm folgt zudem auf die Legalisierung illegaler Migranten durch die spanische Regierung im Januar dieses Jahres. Die Regierung unter Pedro Sánchez hatte per Dekret allen illegalen Migranten, die bis zum 31. Dezember einen Asylantrag gestellt hatten, Papiere und eine Aufenthaltserlaubnis geben. Ursprünglich war mit 500.000 Anträgen gerechnet worden. Mit Stand vom 30. Juni 2026 wurden bislang 1.174.978 Anträge eingereicht.