Dries Van Langenhove – wegen vermuteter Gesinnung verurteilt

In Belgien wurde der rechte Aktivist Dries Van Langenhove wegen seiner vermuteten Gesinnung verurteilt. PS: Lina Engel kommt frei.

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(Bild: Dries Van Langenhove)

Nachdem er vor zwei Jahren schon einmal wegen Meinungsverbrechen verurteilt wurde, stand Dries Van Langenhove, der „flämische Martin Sellner“, erneut vor Gericht.. Hintergrund ist diesmal eine Vorlesung vom Februar 2024, in der Van Langenhove über Gruppenunterschiede bei Kriminalität und ähnliche Themen gesprochen hatte. Dafür muss er nun eine Strafe von 4.000 Euro zahlen.

Wahrheit juristisch irrelevant

Im Fall Dries Van Langenhove argumentierte die Richterin offen damit, dass der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen irrelevant sei. Van Langenhove werde ausdrücklich für die angenommene Gesinnung verurteilt. Im Urteil des Berufungsgerichtes Leuven heißt es:

„In der Verhandlung betonte der Angeklagte, dass alle Aussagen, die er während seiner Vorlesung vom 28. Februar 2024 gemacht hat, auf robuster wissenschaftlicher Forschung und bestehenden statistischen Daten beruhen. Auch wenn das der Fall wäre, tut diese Behauptung der vorstehenden Würdigung in keiner Weise Abbruch. Dem Angeklagten wird nämlich nicht vorgeworfen, dass er falsche Informationen verbreitet hätte, sondern dass er durch seine Darstellung der Sachlage bewusst zu Hass oder Gewalt gegenüber Personen aufgrund eines oder mehrerer in dem Antirassismusgesetz aufgezählter Kriterien angestiftet hat.“

Juristische Umkehrung

Was bedeutet das? Dries Van Langenhove wurde verurteilt, weil das Gericht davon ausgeht, dass er zutreffende Tatsachenbehauptungen in der Absicht verbreitet habe, zu Rassenhass aufzustacheln. Um den vollen Skandal zu verstehen, muss man wissen, dass die kriminelle Absicht, auch subjektiver Tatbestand genannt, im Strafrecht normalerweise zur Entlastung des Angeklagten dient.

Ein Angeklagter hat objektiv die Tatbestandsmerkmale erfüllt, wollte aber kein Verbrechen begehen. Wenn zum Beispiel in einem Einkaufsladen ein Feuer ausbricht und ein Kunde mit voller Einkaufstüte ins Freie rennt, hat er objektiv die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls erfüllt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass er keinen Diebstahl begehen wollte, weshalb dies dann auch nicht als Diebstahl gilt.

Das wird in dem Urteil gegen Van Langenhove auf den Kopf gestellt: Eine objektiv legale Handlung wird auf einmal zu einem Verbrechen, weil das Gericht dem Angeklagten unterstellt, böse Absichten gehabt zu haben, nämlich bewusst zu Hass oder Gewalt angestiftet zu haben.

Ferner liefen: Lina Engel kommt frei

Es ist Zufall, aber es passt: Fast gleichzeitig beschloss in Deutschland das Oberlandesgericht Dresden, die restliche Haftstrafe für Lina Engel, die Anführerin der „Hammerbande“, zur Bewährung auszusetzen.