Kriminalität schützt vor Berichterstattung

Warum berichtet die Gegenöffentlichkeit so selten über Fehlverhalten im eigenen Lager? Die Antwort: Gerade bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten ist das juristische Risiko immens. Ein Kommentar von Johannes Konstantin Poensgen

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(Landtag Nordrhein-Westfalen: Andreas Lischka from Essen, Germany, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons)

Hier sollte jetzt eigentlich ein Interview mit Patrick Kolek, auch bekannt als „Wuppi“ über den Listenparteitag der AfD in Nordrhein-Westfalen und die dortigen Verhältnisse veröffentlicht werden. Wir sind immer noch dabei, zu prüfen, wie man veröffentlichen kann, was veröffentlicht werden muss, ohne juristisch vernichtet zu werden. Viele Dinge begreift man erst, wenn man sie einmal selbst mitgemacht hat. So ist es auch mit der „Kontrolle des eigenen Lagers durch die Gegenöffentlichkeit“. Viele würden sich wünschen, dass über Fehlverhalten in der AfD aus den eigenen Reihen kritisch berichtet würde und nicht nur vom politischen Gegner. Doch investigativer Journalismus ist gefährlich und kann schnell teuer werden. Das schützt.

Es ist eine Sache, über den nächsten Mord durch einen Ausländer zu berichten. Gerade heute Morgen ist in meiner Heimatstadt Trier ein 22-Jähriger von einem Afghanen erstochen worden. Die Tat geschah in Spuckreichweite meiner alten Universität. Etwas ganz anderes ist es, über dreckige Machenschaften im eigenen Lager zu berichten. Und das hat nichts mit Nestbeschmutzung zu tun oder damit, sich niemanden zum Feind machen zu wollen.

Investigativer Journalismus kann sehr teuer werden

Es ist leider so, dass gerade moralisch schwer verwerfliches oder gar kriminelles Verhalten vor Berichterstattung schützt – zumindest vor Berichterstattung durch alternative Medien. Investigativer Journalismus kann sehr schnell sehr teuer werden. Ein falsches Wort kann zu einer Klage führen, die ein alternatives Medium, das nicht die Millionenreserven der etablierten Presse hinter sich hat, ruiniert. Das Presserecht ist nun einmal ein Bett des Prokrustes. Es soll die Machtverhältnisse zwischen einem Medienorgan und einer Person, die Gegenstand der Berichterstattung ist, ausgleichen. Nur gibt es sehr unterschiedliche Medienorgane mit sehr unterschiedlichen Kriegskassen. Ein Gesetz, das den Spiegel oder die Bild vom Verbreiten frei erfundener Lügengeschichten abschrecken soll, macht investigativen Journalismus für kleinere Medien automatisch zu einem untragbaren Risiko.

Auch wir Pressevertreter arbeiten nun einmal mit unsicheren Informationen. Es gibt auch für uns kein goldenes Buch der Wahrheit, aus dem wir nur getreulich abzuschreiben hätten – nicht einmal bei der dpa. Und ein schlecht formulierter Satz, eine Vermutung, bei der man etwas weiter gegangen ist, als man sie belegen kann, kann schon einen Prozess bedeuten. Das ist juristisches Risiko. Es ist eben nicht so einfach wie: „Begehe keine Verleumdung, dann kann dir auch keiner etwas.“ Denn was ist eine Verleumdung?

Was jemand sagt, ist ungefährlicher als das, was jemand tut

Das ist der Grund, aus dem wir alternativen Medien eher darüber schreiben, was jemand gesagt hat, als darüber, was jemand getan hat. Dass Ulrich Sigmund und Tino Chrupalla mit dem Kabarettisten Uwe Steimle die DDR-Hymne gesungen haben – darüber können wir wüst in die Tasten tippen. Dürfen die das?! Ist das eine Verhöhnung der Mauertoten?! Jetzt muss aber mal genug sein mit dem solidarischen Patriotismus! Das fällt alles unter Meinungen, und Meinungen sind frei – außer sie sind es nicht, aber das betrifft dann andere Themenfelder.

Sobald es aber um Dinge geht, die jemand getan hat, wird es haarig. Da flattert schnell die Unterlassungsklage samt Schadensersatzforderung ins Haus. Sehr vieles ist ein offenes Geheimnis, gerade im AfD-Landesverband NRW. Jeder, der die richtigen Leute kennt und auf den richtigen Veranstaltungen zu Gast ist, hat haarsträubende Geschichten gehört. Wenn die Hälfte stimmt, wäre es schlimm genug. Aber was genau stimmt? Wer will das wissen? Und was kann man vor Gericht beweisen? Und selbst wenn – wie teuer würde der Prozess werden? Und wofür? Für die eine gute Meldung? Dafür das Blatt riskieren? Dann lieber nicht.

Die alternative Presse hat den Anspruch, besser zu sein als das etablierte Medienkartell. Dazu würde auch der Selbstanspruch gehören, der Alternative für Deutschland, der Partei, der wir im politischen Koordinatensystem nun einmal nahestehen, auf die Finger zu schauen. Uns nicht zu derselben Art von Hofberichterstattern zu erniedrigen, für die der Ausdruck „Lügenpresse“ erfunden wurde. Allein: Das juristische Risiko ist oft zu groß.

Das führt zu Patrick Kolek. Kolek bringt auf eigenes Risiko vieles ans Tageslicht, auch wenn er bei Weitem nicht alles sagt, was er weiß. Das respektiere ich. Nun kann man den Aufruf, aus dem Listenparteitag ein „Schanzenfest“ zu machen, als kindische Trollaktion abtun. Ich selbst halte es da mit dem Bundestagsabgeordneten Maximilian Kneller, der meinte, dass ein solcher Filibuster „nur demokratisches Notwehrrecht sein kann“. Aber das „Recherchenetzwerk Rechts“ wäre ohne eine entsprechend auf Krawall gebürstete Persönlichkeit auch nicht denkbar.